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Channel: Kommentare zu: Spurensicherung, digitale
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Von: micha

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ein guter und wichtiger beitrag. trotzdem eine kleine, aber wichtige korrektur:

“Das Bundesverfassungsgericht hat sie [die Vorratsdatenspeicherung] verboten (…)”

so sehr ich mir das wünschen würde, stimmt das leider nicht. nur (aber immerhin) der EuGH ist soweit gegangen. die karlsruher richter trauten sich dagegen nicht, diese klare und aus meiner sicht richtige konsequenz zu ziehen. und haben stattdessen eine reihe von mehr oder weniger klaren vorgaben gemacht, die nur scheinbar, nur theoretisch einhaltbar sind. (beispielhaft seien nur die vorgaben zur technischen absicherung der VDS-daten gegen diebstahl und manipulation genannt.)

und dieser schwammigen halbherzigkeit ist ja nun zu verdanken, dass wir in deutschland entgegen jeder vernunft (siehe nur das anschauliche analogiemodell zur anlasslosen vollüberwachung aller nicht-digitalen kommunikation) eine neue VDS vor die füße geworfen bekommen …


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